- Ihre Rechte
- Serbische Rechte
Serbische Rechte
Navigation bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen in Serbien
MySkyHelp: Ihr zuverlässiger Partner für Flugentschädigungen und Rechte in Serbien
Sind Sie von einem verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug in Serbien betroffen? Ihre Ansprüche sind solide und werden größtenteils durch das Gesetz über die Pflichten und grundlegenden Eigentumsrechte im Luftverkehr geregelt, das sich direkt an die Kernprinzipien der EU-Verordnung EG 261/2004 anlehnt. Dieses Rahmenwerk, das durch Verordnungen der Direktion für Zivilluftfahrt (CAD) der Republik Serbien ergänzt wird, enthält klare Richtlinien sowohl für grundlegende Hilfeleistungen als auch für erhebliche finanzielle Entschädigungen. MySkyHelp ist hier, um diese Komplexität zu vereinfachen und für jeden Anspruch zu kämpfen, der Ihnen zusteht.
Rechte von Fluggästen serbischer Fluggesellschaften verstehen. Was die CAD-Bestimmungen besagen Entschädigung für serbische Flüge
Ihre Rechte nach den CAD-Vorschriften (EU261 angeglichen)
Wenn Sie innerhalb, nach oder von Serbien fliegen, sind Ihre Fluggastrechte denen von Fluggästen in der Europäischen Union sehr ähnlich. Das bedeutet, dass Sie bei erheblichen Flugunterbrechungen sowohl Anspruch auf praktische Unterstützung als auch auf eine beträchtliche pauschale Entschädigung haben können, sofern die Fluggesellschaft die Störung zu verantworten hat.
Die wichtigsten Schutzbestimmungen der serbischen Vorschriften (die die Grundsätze der EU261/2004 widerspiegeln):
-
Recht auf Information: Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Sie über jede Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung zu unterrichten. Sie müssen den Grund für die Unterbrechung erklären und die neue Abflugzeit mitteilen. Die Fluggäste haben außerdem das Recht, eine schriftliche Mitteilung zu erhalten, in der sie ihre Rechte auf Entschädigung und Unterstützung sowie die Kontaktdaten für die Einreichung von Beschwerden angeben.
-
Recht auf Betreuung (materielle Hilfe): Diese wesentliche Hilfe muss von der Fluggesellschaft kostenlos geleistet werden, und zwar entsprechend der Dauer der Verspätung gegenüber der ursprünglich geplanten Abflugzeit. Dies gilt unabhängig von der Ursache der Verspätung (es sei denn, die Verspätung verhindert, dass der Flug überhaupt abhebt):
-
2 Stunden oder mehr Verspätung (bei Flügen bis zu 1.500 km).
-
3 Stunden oder mehr Verspätung (bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km oder innerhalb des EU-Gebietes über 1.500 km).
-
4 Stunden oder mehr Verspätung (bei Flügen über 3.500 km außerhalb des EU-Gebietes).
Die Betreuung umfasst:
-
Essen und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
-
Zwei kostenlose Telefongespräche, Telex-/Faxnachrichten oder E-Mails.
-
Übernachtung (wenn die verschobene Zeit eine Übernachtung erfordert): Unterkunft (Hotel) und Beförderung zwischen Flughafen und Hotel.
-
-
Recht auf Rückerstattung oder anderweitige Beförderung: Wenn Ihr Flug annulliert wird oder sich um 5 Stunden oder mehr verspätet, muss die Fluggesellschaft Ihnen die folgende Wahlmöglichkeit anbieten:
-
Rückerstattung: Eine vollständige Erstattung des Ticketpreises für den nicht genutzten Teil Ihrer Reise und für den bereits zurückgelegten Teil der Reise, wenn der Flug nicht mehr seinem ursprünglichen Zweck dient. Dies umfasst auch einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
-
Umleitung (zum frühestmöglichen Zeitpunkt): Umbuchung zu Ihrem endgültigen Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen.
-
Umbuchung (nach Ihrem Wunsch): Umbuchung zum Endziel zu einem späteren Zeitpunkt, je nach Wunsch, unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen.
Wichtig: Wenn Sie sich für eine vollständige Erstattung entscheiden, verlieren Sie in der Regel Ihren Anspruch auf weitere materielle Unterstützung ab diesem Zeitpunkt.
-
-
Recht auf Entschädigung (pauschale Geldentschädigung): Dies ist das Kernstück des serbischen Fluggastschutzes und spiegelt direkt die EU-Standards wider. Sie haben Anspruch auf eine feste finanzielle Entschädigung, wenn Ihr Flug:
-
Verspätung von 3 Stunden oder mehr bei der Ankunft an Ihrem Endziel.
-
Ohne ausreichende Vorankündigung annulliert wird (in der Regel weniger als 14 Tage vor dem Abflug, mit bestimmten Fristen für die Weiterreise).
-
Ihnen wird unfreiwillig die Beförderung aufgrund von Überbuchung verweigert.
Entscheidend ist, dass diese Entschädigung NUR dann gilt, wenn die Fluggesellschaft die Störung zu verantworten hat (z. B. technisches Versagen, betriebliche Probleme, Probleme der Besatzung). Sie gilt NICHT bei "außergewöhnlichen Umständen" (z. B. Unwetter, politische Instabilität, Streiks der Flugsicherung, Sicherheitsrisiken).
Die festen Entschädigungsbeträge sind:
-
€250: Für Flüge bis zu 1.500 km.
-
400 €: Für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km (oder innerhalb des EU-Gebietes über 1.500 km).
-
€600: Für Flüge über 3.500 km außerhalb des EU-Gebietes.
-
Reduzierte Entschädigung: Wenn die Fluggesellschaft eine anderweitige Beförderung anbietet und die Ankunftszeit des alternativen Fluges die ursprüngliche planmäßige Ankunftszeit nicht um bestimmte Grenzen (2, 3 oder 4 Stunden für die jeweiligen Entfernungskategorien) überschreitet, kann der Ausgleichsbetrag um 50 % gekürzt werden.
-
-
Verweigerte Beförderung (Überbuchung): Wenn Ihr Flug überbucht ist und Ihnen unfreiwillig die Beförderung verweigert wird (d. h. Sie haben Ihren Sitzplatz nicht freiwillig aufgegeben), haben Sie Anspruch auf:
-
Dieselbe materielle Unterstützung wie bei Verspätungen/Annullierungen.
-
Sie haben die Wahl zwischen Erstattung oder anderweitiger Beförderung.
-
Eine feste Entschädigung (250 €, 400 € oder 600 €) je nach Flugentfernung, wie oben beschrieben.
-
Expertenmeinung von MySkyHelp: "Das serbische Luftverkehrsrecht bietet einen soliden Schutz, der mit dem der EU vergleichbar ist und den Fluggästen eine beträchtliche feste Entschädigung für erhebliche, von den Fluggesellschaften verursachte Störungen bietet. Die größte Herausforderung besteht oft darin, das Verschulden der Fluggesellschaft nachzuweisen und sicherzustellen, dass die Fluggesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommt, wenn sie sich auf 'außergewöhnliche Umstände' beruft. MySkyHelp ist ein hervorragender Partner, wenn es darum geht, diese komplexen Rechtsfragen zu klären und Ihren Fall sorgfältig aufzubauen, damit Sie die maximale Entschädigung erhalten, die Ihnen rechtmäßig zusteht
Entschädigung prüfen
Entschädigung für Serbien-Flüge: Expertenstrategien für Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung - MySkyHelp zeigt Ihnen den Weg!
Angesichts der starken Angleichung an die EU-Standards gibt es erhebliche Möglichkeiten, das einzufordern, was Ihnen in Serbien zusteht. Das umfassende Fachwissen von MySkyHelp über das serbische Luftfahrtrecht und die europäischen Vorschriften ist Ihr Schlüssel zu einer erfolgreichen und stressfreien Erfahrung.
Nützliche Tipps für Passagiere:
-
Kennen Sie Ihre Schwellenwerte: Denken Sie an die 3-Stunden-Regel für Ankunftsverspätungen, die eine Entschädigung auslösen, und an die 5-Stunden-Regel, die Erstattungs-/Umleitungsoptionen auslöst.
-
Dokumentieren Sie alles akribisch:
-
Fluginformationen: Bewahren Sie alle Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Gepäckanhänger auf.
-
Grund für die Unterbrechung: Fragen Sie die Fluggesellschaft immer schriftlich nach dem genauen Grund für die Verspätung oder Annullierung. Dies ist entscheidend für die Unterscheidung zwischen dem Verschulden der Fluggesellschaft und "außergewöhnlichen Umständen"
-
Entstandene Kosten: Bewahren Sie alle Quittungen für zusätzliche Kosten auf, die Sie aufgrund der Unterbrechung bezahlen mussten (z. B. unerwartete Mahlzeiten, alternative Transportmöglichkeiten, Hotelaufenthalte). Diese können in manchen Fällen erstattungsfähig sein, selbst wenn eine Pauschalentschädigung gilt.
-
-
Bestehen Sie auf Bargeld, nicht auf Gutscheinen: Wenn Sie Anspruch auf eine feste Entschädigung in bar haben, sollten Sie unbedingt darauf bestehen. Fluggesellschaften versuchen oft, Fluggutscheine anzubieten, aber bei unfreiwilliger Nichtbeförderung oder erheblichen Verspätungen/Stornierungen haben Sie einen Rechtsanspruch auf Bargeld.
-
Informieren Sie sich über Ihre Wahlmöglichkeiten: Bei Annullierungen oder Verspätungen von mehr als 5 Stunden haben Sie das Recht, zwischen einer vollständigen Erstattung oder einer anderweitigen Beförderung zu wählen. Lassen Sie sich Ihre Optionen nicht von der Fluggesellschaft vorschreiben.
-
Zeitliche Begrenzung ist entscheidend: Sie haben in der Regel 2 Jahre ab dem Datum der Flugunterbrechung Zeit, um Ihre Entschädigung in Serbien einzufordern. Zögern Sie nicht!
Warum MySkyHelp Ihr erster Partner für Ansprüche in Serbien ist
-
Experten für EU261/CAD-Anpassung: Wir verfügen über unvergleichliches Fachwissen darüber, wie das serbische Luftfahrtrecht die EU261/2004 direkt widerspiegelt. Dies ermöglicht es uns, Ihren Anspruch auf eine beträchtliche Pauschalentschädigung genau zu beurteilen. Wir zeigen Ihnen jeden Anspruch auf, den Sie nach dem Gesetz haben.
-
Anfechtung "Außergewöhnlicher Umstände": Fluggesellschaften berufen sich häufig auf "außergewöhnliche Umstände", um Zahlungen zu vermeiden. Wir sind versiert darin, Wetterberichte, Flugsicherungsdaten und interne Mitteilungen der Fluggesellschaften genau zu untersuchen, um diese Behauptungen anzufechten und die Verantwortung der Fluggesellschaft zu beweisen. Wir lassen nicht zu, dass Fluggesellschaften sich auf unfaire Weise ihren Pflichten entziehen.
-
Kompetente Verhandlung und Interessenvertretung: Wir übernehmen in Ihrem Namen die gesamte Kommunikation mit der Fluggesellschaft, erarbeiten einen soliden Fall und legen ihn überzeugend dar, um sicherzustellen, dass sie die serbischen Vorschriften einhalten. Wir kämpfen unnachgiebig für Ihre volle festgelegte Entschädigung.
-
CAD-Beschwerdemanagement: Wenn eine Fluggesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, ist die Einreichung einer formellen Beschwerde bei der Direktion für Zivilluftfahrt (CAD) ein wichtiger Schritt. MySkyHelp kann Sie durch den gesamten Prozess begleiten und dafür sorgen, dass Ihr Fall der Aufsichtsbehörde wirksam vorgelegt wird.
-
Problemloser und risikofreier Prozess: Von der ersten Bewertung Ihres Anspruchs bis zur endgültigen Auszahlung übernehmen wir den gesamten Prozess und ersparen Ihnen so viel Zeit, Stress und Frustration. Sie zahlen nur, wenn wir Ihnen eine Entschädigung zukommen lassen können.
Fallstudie: Jelena, eine MySkyHelp-Kundin, hatte auf ihrem Flug von Belgrad nach Frankfurt eine vierstündige Verspätung aufgrund eines unangekündigten technischen Defekts am Flugzeug. Die Fluggesellschaft stellte einen Essensgutschein zur Verfügung, teilte den Passagieren jedoch mit, dass keine Entschädigung fällig sei. MySkyHelp schaltete sich ein und bestätigte, dass die Verspätung im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft lag. Unter Ausnutzung des serbischen Luftverkehrsrechts gelang es uns, Jelena die volle Pauschalentschädigung in Höhe von 250 € zu sichern, die ihr für die erhebliche Verspätung zustand. Jelena gab einfach ihre Flugdaten an, und wir kümmerten uns um den Rest und stellten sicher, dass sie die ihr zustehende Entschädigung erhielt.
Expertenmeinung von MySkyHelp: "Für Fluggäste, die nach, von oder innerhalb Serbiens fliegen, ist es wichtig zu verstehen, dass ihre Rechte so umfassend und finanziell abgesichert sind wie die in der Europäischen Union. Der Schlüssel liegt darin, die Ursache der Störung korrekt zu ermitteln und Ihr Recht auf eine festgelegte Entschädigung mit Nachdruck geltend zu machen. Mit MySkyHelp haben Sie einen starken Verbündeten, der sicherstellt, dass die Fluggesellschaften ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, und der für Ihren maximalen Anspruch kämpft, so dass Sie sich nicht allein durch die komplexen Zusammenhänge kämpfen müssen."