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EU261-Flugentschädigung: Wann Fluggesellschaften zahlen müssen (und wann sie es rechtswidrig ablehnen)

Einleitung: Warum EU261 das weltweit stärkste Gesetz zum Schutz von Fluggästen ist

Die EU-Verordnung 261/2004 (allgemein bekannt als EU261) ist das weltweit stärkste Gesetz für Entschädigungen bei Flugproblemen. Sie gewährt Passagieren eine feste pauschale Entschädigung, wenn Fluggesellschaften Verspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderung oder verpasste Anschlussflüge verursachen.

Obwohl das Gesetz seit mehr als 20 Jahren in Kraft ist, lehnen Fluggesellschaften jeden Tag Tausende berechtigter EU261-Ansprüche rechtswidrig ab – sie verlassen sich dabei auf die Verwirrung, Fehlinformationen und Verfahrenstricks der Passagiere.

Dieser Leitfaden erklärt genau, wann Fluggesellschaften nach EU261 zahlen müssen, wann sie eine Zahlung verweigern dürfen und wie Fluggesellschaften rechtliche Grauzonen missbrauchen, um Entschädigungen zu vermeiden.


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Was ist die EU261-Verordnung?

EU261 ist eine Verordnung der Europäischen Union, die verbindliche Fluggastrechte bei Flugstörungen festlegt, die von der Fluggesellschaft verursacht wurden.

Im Gegensatz zum Montrealer Übereinkommen bietet EU261:

  • Feste Entschädigungsbeträge

  • Keine Notwendigkeit, einen finanziellen Verlust nachzuweisen

  • Klare Regeln zur Haftung der Fluggesellschaft

  • Strenge Fristen und Standards

EU261 gilt unabhängig vom Ticketpreis, der Reiseklasse oder der Staatsangehörigkeit des Passagiers.

Wann findet EU261 Anwendung?

EU261 ist anwendbar, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

1. Abflug aus der EU Ihr Flug startet von einem EU-Flughafen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft. ✔ EU-Fluggesellschaft ✔ Nicht-EU-Fluggesellschaft

2. Ankunft in der EU mit einer EU-Fluggesellschaft Ihr Flug kommt aus einem Nicht-EU-Land in der EU an und wird von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt. ✘ Nicht-EU-Fluggesellschaft mit Ankunft in der EU ✔ EU-Fluggesellschaft mit Ankunft in der EU

3. Flüge innerhalb der EU Alle Flüge innerhalb der EU sind vollständig abgedeckt, unabhängig von der Entfernung.

Länder, in denen EU261 gilt:

  • Alle 27 EU-Mitgliedstaaten

  • Island

  • Norwegen

  • Schweiz

Einschließlich der Regionen in äußerster Randlage wie:

  • Kanarische Inseln

  • Azoren

  • Madeira

  • Französische Überseedépartements

Welche Arten von Störungen sind durch EU261 abgedeckt?

EU261 deckt Störungen ab, die im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen, einschließlich:

  • Technische Defekte am Flugzeug

  • Personalmangel beim Personal

  • Operative Fehler

  • Probleme bei der Flugzeugrotation

  • Verspätetes Eintreffen des Vorfluges

  • Planungsentscheidungen der Fluggesellschaft

  • Überbuchung

  • Unfreiwillige Umbuchung

  • Verpasste Anschlüsse durch vorangegangene Verspätungen

EU261-Entschädigungshöhen (Festgelegt & Verbindlich)

Die EU261-Entschädigung ist festgelegt und basiert auf der Flugdistanz – nicht auf dem Ticketpreis.

✈️ Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung

Flugdistanz | Entschädigung --- | --- Bis zu 1.500 km | 250 € 1.500 – 3.500 km | 400 € Über 3.500 km | 600 €

Eine Entschädigung ist fällig, wenn:

  • Die Ankunftsverspätung 3 Stunden oder mehr beträgt

  • Der Flug mit unzureichender Vorankündigung annulliert wird

  • Ein verpasster Anschluss eine Endverspätung von 3+ Stunden verursacht

  • Die Beförderung wegen Überbuchung verweigert wird

Entschädigung bei Verspätung nach EU261

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • Ihr Flug 3+ Stunden zu spät ankommt

  • Die Verspätung von der Fluggesellschaft verursacht wurde

  • Keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen

⚠️ Die Abflugverspätung spielt keine Rolle – entscheidend ist nur die Ankunftszeit am Zielflughafen.

Entschädigung bei Annullierung nach EU261

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • Der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde

  • Der Alternativflug eine erhebliche Ankunftsverspätung verursacht hat

  • Die Annullierung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde

Fluggesellschaften bezeichnen Annullierungen oft fälschlicherweise als „Flugplanänderungen“ – nach EU261 ist dies rechtlich irrelevant.

Verpasste Anschlüsse & Anschlussflüge

EU261 gilt für die gesamte Reise, nicht für einzelne Segmente, wenn:

  • Die Buchung unter einer einzigen Reservierung erfolgte

  • Eine Verspätung in einem Segment dazu führte, dass Sie einen Anschluss verpasst haben

  • Die endgültige Verspätung am Zielort 3+ Stunden beträgt

Dies ist eine der am häufigsten missverstandenen EU261-Regeln.

Nichtbeförderung & Überbuchung

Wenn Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung wegen Überbuchung verweigert wird:

  • Die Entschädigung erfolgt automatisch

  • Fluggesellschaften können die Zahlung nicht durch das Angebot von Gutscheinen umgehen

  • Ein Verzicht auf Entschädigung muss freiwillig und ausdrücklich erfolgen

Wann Fluggesellschaften NICHT zahlen müssen (Außergewöhnliche Umstände)

EU261 erlaubt es Fluggesellschaften, eine Entschädigung nur dann zu verweigern, wenn die Störung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

Gültige außergewöhnliche Umstände sind:

  • Schwere Wetterbedingungen

  • Flughafensperrungen

  • Streiks der Flugsicherung

  • Politische Instabilität

  • Sicherheitsrisiken

Was Fluggesellschaften oft rechtswidrig als außergewöhnlich behaupten (es aber nicht sind): ❌ Technische Defekte ❌ Personalmangel ❌ Wartungsprobleme am Flugzeug ❌ Verspätetes Eintreffen des Vorfluges ❌ Operative Entscheidungen ❌ Fehlmanagement des Personals

Europäische Gerichte haben wiederholt entschieden, dass technische und operative Probleme in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen.

Taktiken der Airlines zur rechtswidrigen Verweigerung von EU261-Zahlungen

Fluggesellschaften versuchen häufig:

  • Technische Probleme als „Sicherheitsbedenken“ einzustufen

  • Vorherige Flüge oder Dritte verantwortlich zu machen

  • Antworten über gesetzliche Fristen hinaus zu verzögern

  • Gutscheine anstelle von Bargeld anzubieten

  • Ansprüche ohne rechtliche Unterstützung zu ignorieren

Aus diesem Grund erfordern die meisten erfolgreichen EU261-Ansprüche eine professionelle rechtliche Abwicklung.

EU261-Verjährungsfristen

Die Fristen für EU261-Ansprüche hängen vom nationalen Recht ab, nicht vom EU-Recht.

Beispiele:

  • Deutschland: 3 Jahre

  • Frankreich: 5 Jahre

  • Spanien: 5 Jahre

  • Großbritannien (UK261): 6 Jahre

Fluggesellschaften werden Sie nicht informieren, wenn Ihr Anspruch noch gültig ist.

Warum eine professionelle Abwicklung die Erfolgsquote erhöht

EU261-Ansprüche sind Rechtsstreitigkeiten, keine Kundenservice-Anfragen. Professionelle Fallbearbeitung:

  • Identifiziert die richtige Gerichtsbarkeit

  • Wendet die korrekte Rechtsprechung an

  • Fechtet falsche Behauptungen über „außergewöhnliche Umstände“ an

  • Zwingt die Airline zur Einhaltung des Gesetzes

  • Eskaliert den Fall bei Bedarf vor Gericht

Passagiere, die ihren Fall allein einreichen, sind mit Ablehnungsquoten von über 70 % konfrontiert.

EU261-Entschädigung mit MySkyHelp fordern

MySkyHelp:

  • Analysiert die EU261-Berechtigung sofort

  • Wendet den richtigen rechtlichen Rahmen an

  • Überwindet den Widerstand der Fluggesellschaft

  • Eskaliert rechtlich, wenn nötig

  • Erhebt Gebühren nur im Erfolgsfall

EU261 ist ein mächtiges Werkzeug – aber nur, wenn es korrekt durchgesetzt wird.

Fazit: EU261 funktioniert – wenn man die Regeln kennt

EU261 garantiert einige der stärksten Fluggastrechte in der Geschichte der Luftfahrt. Doch Fluggesellschaften nutzen weiterhin Verwirrung und rechtliche Komplexität aus.

Zu wissen, wann Fluggesellschaften zahlen müssen – und wann sie lügen – macht den Unterschied zwischen Entschädigung und Schweigen aus.

Wenn Ihr Flug verspätet war, annulliert wurde oder gestört war, haben Sie nach EU261 möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 € pro Passagier.

Prüfen Sie Ihre Berechtigung und setzen Sie Ihre Rechte professionell durch.

Flugentschädigung und Ansprüche

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