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Montrealer Übereinkommen Artikel 19 erklärt: Entschädigung, wenn EU261 nicht gilt
Einleitung: Wenn die EU261 versagt, wird das Montrealer Übereinkommen entscheidend
Viele Fluggäste glauben, dass eine Entschädigung unmöglich ist, wenn die EU-Verordnung 261/2004 auf ihren Flug nicht anwendbar ist. Dies ist einer der häufigsten – und kostspieligsten – Irrtümer im Bereich der Fluggastrechte.
In Wirklichkeit bietet das Montrealer Übereinkommen von 1999, insbesondere Artikel 19, eine starke Rechtsgrundlage für die Forderung einer Geldentschädigung bei Flugverspätungen, selbst wenn die EU261, UK261 oder andere Pauschalregelungen nicht greifen.
Fluggesellschaften erklären dies den Passagieren selten. Im Gegenteil: Sie verlassen sich oft auf die Annahme „keine EU261 = keine Entschädigung“. Dieser Artikel erklärt, wie Artikel 19 funktioniert, wann er gilt, welche Schäden geltend gemacht werden können und warum eine professionelle rechtliche Abwicklung unerlässlich ist.
Was ist das Montrealer Übereinkommen?
Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag, der die Haftung von Fluggesellschaften im internationalen Luftverkehr regelt. Es gilt für die meisten internationalen Flüge weltweit, einschließlich Routen mit:
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Abflügen und Ankünften außerhalb der EU
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Langstrecken- und Interkontinentalflügen
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Anschlussverbindungen außerhalb Europas
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Fluggesellschaften mit Sitz außerhalb der EU
Im Gegensatz zur EU261 bietet das Montrealer Übereinkommen keine automatische pauschale Entschädigung. Stattdessen konzentriert es sich auf den tatsächlichen Schaden, der durch Verspätung, Annullierung oder Störung entstanden ist.
Was deckt Artikel 19 ab?
Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens besagt, dass eine Fluggesellschaft für Schäden haftet, die durch Verspätung bei der Beförderung von Personen, Reisegepäck oder Gütern entstehen – es sei denn, die Fluggesellschaft weist nach, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat.
Das bedeutet, dass eine Entschädigung möglich ist für:
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Lange Verspätungen bei der Ankunft
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Verpasste Anschlussflüge
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Erzwungene Übernachtungen am Flughafen
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Erzwungene Umbuchungen, die zu einer verspäteten Ankunft führen
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Verpasste Geschäftstermine oder Arbeitstage
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Zusätzliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Transport
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Stress, Erschöpfung und Zeitverlust (sofern rechtlich begründet)
Entscheidend ist, dass Artikel 19 auch dann gilt, wenn kein festes Entschädigungssystem existiert.
Wann findet das Montrealer Übereinkommen Anwendung?
Das Montrealer Übereinkommen gilt, wenn:
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Der Flug international ist
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Sowohl das Abflug- als auch das Zielland Vertragsstaaten sind
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Die EU261 oder andere Pauschalentschädigungssysteme nicht gelten
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Die Verspätung einen messbaren Schaden verursacht hat
Typische Szenarien sind:
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Nicht-EU ↔ Nicht-EU Flüge
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Flüge aus Nicht-EU-Ländern zu Zielen außerhalb der EU
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Langstreckenstrecken, die von Nicht-EU-Fluggesellschaften betrieben werden
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Reiserouten mit mehreren Segmenten und Störungen außerhalb Europas
Wie wird die Entschädigung nach Artikel 19 berechnet?
Im Gegensatz zur EU261 gibt es keinen Pauschalbetrag.
Die Entschädigung basiert auf:
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Der Art des Schadens
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Dem Kausalzusammenhang zwischen Verspätung und Verlust
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Der Dokumentation und rechtlichen Begründung
Nach dem Montrealer Übereinkommen sind Ansprüche wegen Verspätungen von Fluggästen auf 4.694 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Passagier begrenzt (ca. 5.500–6.000 €, je nach Wechselkurs).
Fluggesellschaften zahlen jedoch fast nie freiwillig. Ansprüche müssen:
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Rechtlich fundiert formuliert sein
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Korrekt beziffert werden
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Durch Beweise gestützt sein
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In der korrekten Gerichtsbarkeit geltend gemacht werden
An diesem Punkt scheitern die meisten selbst eingereichten Forderungen.
Warum Fluggesellschaften Ansprüche nach Artikel 19 ablehnen
Fluggesellschaften lehnen Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen häufig mit der Begründung ab:
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„Es gilt keine pauschale Entschädigung“
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„Die Verspätung war unvermeidbar“
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„Außergewöhnliche Umstände“
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„Kein nachgewiesener Schaden“
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„Unzureichende Dokumentation“
In der Praxis sind viele dieser Ablehnungen rechtlich schwach. Die Fluggesellschaften setzen darauf, dass es den Passagieren an juristischem Fachwissen fehlt, um sie anzufechten.
EU261 vs. Montrealer Übereinkommen: Hauptunterschiede
| EU261 | Montrealer Übereinkommen Artikel 19 |
| Pauschalentschädigung (250 €–600 €) | Schadensbasierte Entschädigung |
| Automatischer Anspruch | Erfordert rechtliche Begründung |
| Begrenzter geografischer Geltungsbereich | Globaler internationaler Geltungsbereich |
| Leicht für Airlines, Ablehnungen zu automatisieren | Erfordert rechtliche Prüfung |
| Wird oft falsch angewendet | Von Passagieren selten verstanden |
Beide Regelwerke können in bestimmten Fällen sogar parallel Anwendung finden – eine Nuance, welche die Fluggesellschaften nie erklären.
Warum eine professionelle Abwicklung unerlässlich ist
Ansprüche nach Artikel 19 erfordern:
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Eine rechtliche Schadensbewertung
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Strategische Wahl des Gerichtsstandes
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Analyse der Haftung der Fluggesellschaft
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Korrekte Einhaltung der Verjährungsfristen
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Formelle juristische Korrespondenz
Aus diesem Grund konzentriert sich MySkyHelp stark auf Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen – insbesondere bei komplexen internationalen Fällen, bei denen die Airlines hoffen, dass die Passagiere aufgeben.
Warum Passagiere Fluggesellschaften nicht direkt kontaktieren sollten
Wenn Passagiere die Fluggesellschaften selbst kontaktieren:
-
Werden Ansprüche oft falsch formuliert
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Sind rechtliche Argumente unvollständig
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Fixieren die Airlines frühzeitig eine Ablehnung
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Werden Beweismittel falsch gehandhabt
Sobald ein Anspruch falsch bearbeitet wurde, wird die Durchsetzung erheblich schwieriger.
MySkyHelp greift ein, bevor irreversible Fehler gemacht werden.
Wann man Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen strategisch nutzt
Artikel 19 ist besonders wirksam, wenn:
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Die EU261 unanwendbar oder umstritten ist
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Nicht-EU-Fluggesellschaften am Flug beteiligt sind
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Störungen auf Langstreckenflügen finanzielle oder berufliche Verluste verursacht haben
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Fluggesellschaften sich hinter Unklarheiten bei der Zuständigkeit verstecken
Fordern Sie Ihre Entschädigung mit Profis ein
Wenn Ihr Flug verspätet war, annulliert wurde oder gestört war und die Fluggesellschaft behauptet, dass „keine Entschädigung fällig wird“, bietet das Montrealer Übereinkommen möglicherweise dennoch eine starke Rechtsgrundlage.
Schlussgedanke
Das Montrealer Übereinkommen ist keine Notlösung – es ist ein zentrales Rechtsinstrument im internationalen Luftverkehrsrecht. Passagiere, die dies verstehen (oder mit Profis zusammenarbeiten), erhalten Entschädigungen zurück, welche die Fluggesellschaften routinemäßig verweigern.
Im nächsten Artikel werden wir die EU-Verordnung 261/2004 im Detail erläutern – wann eine Pauschalentschädigung von 250 €–600 € fällig wird und welches die häufigsten Taktiken sind, mit denen Fluggesellschaften berechtigte EU261-Ansprüche zu Unrecht ablehnen.
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