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Paskutinę minutę atšauktas skrydis: bilieto grąžinimas, kompensacija ar abu?

Eine kurzfristige Flugannullierung gehört zu den stressigsten Situationen für Flugreisende. Reisepläne brechen zusammen, Anschlussflüge werden verpasst, Hotelbuchungen gehen verloren und die Informationen der Fluggesellschaften sind oft unklar oder widersprüchlich – besonders direkt am Flughafen.

Auch in den Jahren 2025–2026 bleiben kurzfristige Flugstreichungen häufig. Gründe sind unter anderem operative Probleme, Umlaufstörungen von Flugzeugen, Personalmangel, Wetterbedingungen oder Einschränkungen im Luftraum.
Die zentrale Frage für Passagiere lautet daher:

Habe ich bei einer Flugannullierung in letzter Minute Anspruch auf eine Rückerstattung, eine Entschädigung – oder auf beides?

Wer den rechtlichen Unterschied nicht kennt, verzichtet oft ungewollt auf berechtigte Ansprüche.


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Was gilt als „kurzfristige“ Flugannullierung?

Rechtlich gilt ein Flug als kurzfristig annulliert, wenn Passagiere weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Streichung informiert werden.

Dazu zählen Annullierungen:

  • am Abflugtag selbst

  • am Vorabend

  • wenige Tage vor der Reise

Nach den Fluggastrechten lösen solche Annullierungen deutlich stärkere Ansprüche aus als frühzeitig angekündigte Flugplanänderungen.


Erstattung und Entschädigung: zwei unterschiedliche Ansprüche

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass Erstattung und Entschädigung dasselbe seien. Das ist nicht korrekt.

Ticket-Rückerstattung

Die Rückerstattung bedeutet, dass der Ticketpreis zurückgezahlt wird, weil die gebuchte Beförderungsleistung nicht erbracht wurde.

Ein Anspruch besteht, wenn:

  • der Flug annulliert wurde und Sie auf die Reise verzichten

  • keine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten wurde

Die Erstattung deckt nur den Ticketpreis ab – nicht Zeitverlust oder Unannehmlichkeiten.

Flugentschädigung

Die Entschädigung ist eine zusätzliche pauschale Zahlung, die den Nachteil durch die Flugstörung ausgleichen soll.

Sie dient dem Ausgleich von:

  • Zeitverlust

  • Unannehmlichkeiten

  • Stress und Reiseunterbrechungen

Die Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis und kann auch dann fällig sein, wenn Sie eine Erstattung oder Umbuchung akzeptiert haben.


Kann man Erstattung und Entschädigung gleichzeitig erhalten?

In vielen Fällen: ja.

Passagiere können Anspruch haben auf:

  • Erstattung oder Ersatzbeförderung, und

  • finanzielle Entschädigung, abhängig von der Rechtsgrundlage

Fluggesellschaften suggerieren häufig, dass mit einer Erstattung der Entschädigungsanspruch entfällt. Das ist rechtlich oft nicht zutreffend.


Flugannullierungen in der EU: Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 (EU261) bietet auch 2025–2026 den stärksten Schutz für Passagiere.

Wann gilt EU261?

EU261 gilt, wenn:

  • der Flug in der EU startet, oder

  • der Flug in der EU landet und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird

Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug

Wird der Flug kurzfristig annulliert und liegt die Verantwortung bei der Airline, besteht Anspruch auf:

  • Rückerstattung oder Ersatzflug, und

  • pauschale Entschädigung

Höhe der Entschädigung nach EU261

Die Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:

  • bis 1.500 km — 250 €

  • 1.500–3.500 km — 400 €

  • über 3.500 km — 600 €

Die Zahlung erfolgt pro Passagier, nicht pro Buchung.


Wann dürfen Airlines die EU261-Entschädigung verweigern?

Eine Verweigerung ist nur bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen zulässig.

Dazu zählen unter anderem:

  • extreme Wetterbedingungen

  • Flughafenschließungen

  • Streiks der Flugsicherung

  • politische oder sicherheitsrelevante Risiken

Die Airline muss nachweisen, dass:

  • die Umstände außergewöhnlich waren, und

  • sich die Annullierung trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließ

Personalmangel, Probleme bei der Flugzeugrotation oder die meisten technischen Defekte gelten in der Regel nicht als außergewöhnlich.


Flug gestrichen außerhalb der EU: Welche Rechte gelten?

Wenn EU261 nicht anwendbar ist, greifen internationale Abkommen und nationale Vorschriften.

Montrealer Übereinkommen (Artikel 19)

Das Montrealer Übereinkommen regelt internationale Flüge weltweit.

Nach Artikel 19 haften Fluggesellschaften für nachweisbare finanzielle Schäden, darunter:

  • Hotelkosten

  • Verpflegung und Transport

  • verpasste Anschlussverbindungen

  • zusätzliche Reisekosten

Es gibt keine pauschale Entschädigung – der Schaden muss belegt werden.

Haftungshöchstgrenze

Für 2025–2026 liegt die Grenze bei:

  • 4.694 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Passagier
    (ca. 5.800 € je nach Wechselkurs)


Flugannullierungen in den USA

In den USA gibt es keine gesetzlich festgelegte pauschale Entschädigung bei Flugannullierungen.

Passagiere haben in der Regel Anspruch auf:

  • Rückerstattung des Ticketpreises

  • Umbuchung auf einen anderen Flug

Zusatzleistungen wie Hotel oder Verpflegung beruhen auf Kulanz der Airline.


Können EU261 und das Montrealer Übereinkommen kombiniert werden?

Nein.
Beide Regelwerke können nicht gleichzeitig für dieselbe Annullierung angewendet werden.

Grundsätzlich gilt:

  • EU261 → pauschale Entschädigung

  • Montrealer Übereinkommen → Ersatz konkreter finanzieller Schäden

Die richtige Strategie hängt ab von:

  • der Flugroute

  • dem Sitz der Airline

  • dem Annullierungsgrund

  • der Beweislage


Warum viele Ansprüche abgelehnt werden

Häufige Ablehnungsgründe sind:

  • falsche rechtliche Grundlage

  • fehlende oder unzureichende Nachweise

  • pauschale Berufung auf „außergewöhnliche Umstände“

  • fehlerhafte Einordnung der Flugstörung

  • Fristversäumnisse

In den Jahren 2025–2026 setzen viele Airlines verstärkt auf automatisierte Ablehnungssysteme.


Wichtige Unterlagen für einen erfolgreichen Anspruch

Empfohlen werden:

  • Buchungsbestätigung oder E-Ticket

  • Mitteilung über die Annullierung

  • Bordkarte (falls vorhanden)

  • Belege für Zusatzkosten

  • Nachweis über Ersatzflug oder tatsächliche Ankunftszeit

Gut dokumentierte Ansprüche haben deutlich höhere Erfolgschancen.


Fazit

Eine kurzfristige Flugannullierung bedeutet nicht automatisch, dass nur eine Rückerstattung möglich ist.
In vielen Fällen besteht Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung.

Entscheidend ist weniger die Dauer der Verspätung als die richtige rechtliche Einordnung des Falls von Beginn an.
Wer seine Rechte kennt, vermeidet automatische Ablehnungen und erhöht die Chance auf eine erfolgreiche Auszahlung.

Flugentschädigung und Ansprüche

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