- Blog und Reisenachrichten
- SHY-Passagierrechte erklärt: Warum Flüge mit Türkei-Bezug häufig falsch eingeordnet werden
SHY-Passagierrechte erklärt: Warum Flüge mit Türkei-Bezug häufig falsch eingeordnet werden
Entschädigung prüfen
Warum SHY-Passagierrechte mehr Verwirrung als Schutz schaffen
Sobald ein Flug in irgendeiner Form mit der Türkei verbunden ist, berufen sich viele Passagiere — und auch die Fluggesellschaften selbst — automatisch auf die SHY-Passagierrechte. Das wirkt auf den ersten Blick logisch: Turkish Airlines, türkische Flughäfen, Abflug oder Ankunft in der Türkei.
In der Praxis gehört SHY jedoch zu den am häufigsten falsch angewendeten Regelwerken im Luftverkehrsrecht. Die fehlerhafte Einordnung ist einer der Hauptgründe, warum berechtigte Entschädigungsansprüche scheitern.
Dieser Artikel erklärt:
-
was SHY-Passagierrechte tatsächlich regeln,
-
in welchen Fällen SHY überhaupt nicht anwendbar ist,
-
die grundlegenden Unterschiede zwischen SHY und EU-Verordnung 261/2004 (EU261),
-
wann internationales Recht – das Montrealer Übereinkommen (Artikel 19) gilt,
-
und welche Fehler Passagiere bei Entschädigungsforderungen für Türkei-bezogene Flüge am häufigsten machen.
Die Wahl des richtigen rechtlichen Rahmens ist entscheidend. In vielen Fällen führt die falsche Rechtsgrundlage automatisch zur Ablehnung, selbst wenn reale und nachweisbare Schäden entstanden sind.
Was sind SHY-Passagierrechte?
Die SHY-Passagierrechte (häufig als SHY-PASSENGER bezeichnet) sind das nationale türkische Regelwerk zum Schutz von Fluggästen. Sie werden oft als „türkisches Pendant zu EU261“ dargestellt — ein Vergleich, der rechtlich irreführend ist.
SHY ist:
-
ein nationales Regelwerk,
-
erlassen von der türkischen Luftfahrtbehörde (DGCA),
-
mit streng begrenztem territorialem Anwendungsbereich.
Im Gegensatz zu EU261 folgt SHY nicht dem Passagier, nicht der Nationalität der Airline und nicht der Flugroute.
Wann SHY gilt — und wann nicht
SHY gilt ausschließlich, wenn:
-
der Flug von einem Flughafen in der Türkei abfliegt,
-
unabhängig von der Nationalität der Airline,
-
unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Passagiers,
-
unabhängig vom Reiseziel.
Das ist das einzige maßgebliche Kriterium.
SHY gilt nicht, wenn:
-
der Flug außerhalb der Türkei startet, selbst wenn:
-
die Airline Turkish Airlines ist,
-
das Ziel die Türkei ist,
-
das Ticket in der Türkei gekauft wurde,
-
der Passagier türkischer Staatsbürger ist.
-
Dieser Punkt wird häufig ignoriert — teils aus Unwissenheit, teils bewusst.
Warum Airlines SHY häufig falsch anwenden
Bei Beschwerden zu Türkei-bezogenen Flügen reagieren Airlines oft mit:
-
pauschalen Verweisen auf SHY-Passagierrechte,
-
Aussagen wie „keine Entschädigung nach SHY“,
-
oder dem Hinweis auf außergewöhnliche Umstände ohne rechtliche Einordnung.
Bei Flügen, die nicht in der Türkei starten, ist diese Argumentation rechtlich falsch, aber effektiv.
Warum? Weil die meisten Passagiere nicht über den Kundenservice hinaus eskalieren — der Anspruch scheitert frühzeitig.
SHY-Passagierrechte vs. EU261: grundlegende Unterschiede
SHY und EU261 werden häufig miteinander verglichen, unterscheiden sich jedoch strukturell erheblich.
EU261:
-
gilt für Abflüge aus der EU,
-
sowie für Ankünfte in der EU mit EU-Fluggesellschaften,
-
sieht pauschale Entschädigungen von 250–600 EUR vor,
-
bietet einen starken und einheitlichen Fluggastschutz.
SHY-Passagierrechte:
-
gelten nur für Abflüge aus der Türkei,
-
übernehmen nicht die Entschädigungslogik von EU261,
-
verfügen über schwächere Durchsetzungsmechanismen,
-
lassen Airlines in der Praxis mehr Spielraum.
Entscheidend ist: EU261 hat extraterritoriale Wirkung — SHY nicht.
Flüge mit Türkei-Bezug ohne Anwendung von EU261 oder SHY
Hier verlieren Passagiere am häufigsten berechtigte Ansprüche.
Beispiele:
-
Turkish-Airlines-Flug von Asien, dem Nahen Osten oder Afrika in die Türkei,
-
Langstreckenflug mit Turkish Airlines außerhalb von EU und Türkei,
-
Flug mit einer Nicht-EU-Airline zwischen Drittstaaten.
In diesen Fällen:
-
greift EU261 meist nicht,
-
SHY greift nicht,
-
Passagierrechte bestehen dennoch weiter.
Sie unterliegen lediglich einem anderen Rechtsrahmen.
Internationales Recht: Montrealer Übereinkommen, Artikel 19
Wenn weder EU261 noch SHY anwendbar sind, gilt internationales Luftverkehrsrecht.
Das Montrealer Übereinkommen von 1999 regelt internationale Luftbeförderung zwischen Vertragsstaaten — darunter auch die Türkei.
Artikel 19 betrifft:
-
Schäden durch Flugverspätung,
-
finanzielle Verluste,
-
verpasste Anschlussflüge,
-
zusätzliche Ausgaben.
Im Gegensatz zu EU261 oder SHY:
-
gibt es keine pauschalen Entschädigungsbeträge,
-
müssen Schäden konkret nachgewiesen werden,
-
ist ein klarer Kausalzusammenhang erforderlich.
Genau deshalb verweisen Airlines gerne auf SHY — ordnungsgemäß begründete Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen lassen sich deutlich schwerer abweisen.
Häufige Fehler von Passagieren
Fehler 1: SHY wegen der Airline-Nationalität annehmen
Die Nationalität der Fluggesellschaft ist rechtlich irrelevant.
Fehler 2: Pauschale Entschädigung nach falschem Recht fordern
Unter dem Montrealer Übereinkommen führen solche Forderungen zur sofortigen Ablehnung.
Fehler 3: Zuständigkeit und anwendbares Recht ignorieren
Falsch eingeordnete Ansprüche scheitern oft ohne inhaltliche Prüfung.
Fehler 4: „Außergewöhnliche Umstände“ als absoluten Ausschluss akzeptieren
Auch hier müssen Airlines nachweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden.
Fehler 5: Keine Eskalation über den Kundenservice hinaus
Auf dieser Ebene werden Ansprüche selten rechtlich neu bewertet.
Warum DIY-Ansprüche bei Türkei-Flügen häufig scheitern
Flüge mit Türkei-Bezug sind rechtlich komplex, weil:
-
mehrere Regelwerke ineinandergreifen,
-
Airlines gezielt das für sie günstigste anwenden,
-
Passagiere vereinfachten Online-Ratschlägen folgen.
Die Folgen:
-
berechtigte Verluste bleiben unentschädigt,
-
Passagiere erhalten irreführende Antworten,
-
Ansprüche werden vorzeitig aufgegeben.
Das ist kein Zufall — es liegt im Interesse der Airlines.
Fazit: Nicht SHY ist das Problem, sondern seine falsche Anwendung
SHY-Passagierrechte sind nicht grundsätzlich schlecht.
Das eigentliche Problem ist ihre fehlerhafte Anwendung.
Entscheidend ist die korrekte rechtliche Einordnung:
-
SHY dort anzuwenden, wo es nicht gilt,
-
internationales Recht zu ignorieren,
-
Ansprüche falsch zu strukturieren.
Bei Flügen mit Türkei-Bezug ist das anwendbare Recht wichtiger als Airline, Reiseziel oder Ticketpreis.
Dieses Verständnis entscheidet über Ablehnung oder erfolgreiche Durchsetzung eines Anspruchs.
Kontakt
Flugentschädigung und Ansprüche
