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Warum Fluggesellschaften Entschädigungsansprüche ablehnen

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Haben Sie sich vergewissert, dass Sie die richtigen Unterlagen dabei haben?

Bevor Sie das Flugzeug besteigen, müssen die Fluggesellschaften prüfen, ob Sie die für Ihr Reiseziel erforderlichen Dokumente haben.

Ist dies nicht der Fall, sind sie berechtigt, Ihnen die Beförderung zu verweigern und müssen keine Entschädigung zahlen:

1. Gültiger Reisepass oder ein anderer anerkannter Ausweis
2. Gültiges Visum
3. Nachweis eines Rückflugtickets
4. Negatives Ergebnis des Covid-19-Tests
5. Formular für die Fluggastdatenbank

Da Sie Ihr Ziel mit einer Verspätung von weniger als 3 Stunden erreicht haben, haben Sie leider keinen Anspruch auf Entschädigung.

Da die Fluggesellschaft Sie 14 Tage vor dem Abflug über die Flugannullierung informiert hat, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Nur ausfüllen, wenn die Fluggesellschaft diese Kosten nicht erstattet hat und Sie Belege für die Zahlung haben:

Wir brauchen einige Details über die Passagiere:

(und wie man eine Ablehnung erfolgreich anfechtet)

Immer mehr Fluggäste wissen heute, dass Flugverspätungen, Annullierungen, verpasste Anschlussflüge oder Nichtbeförderung einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung begründen können. Die rechtliche Grundlage bilden insbesondere die EU-Verordnung Nr. 261/2004, das Montrealer Übereinkommen (Artikel 19) sowie nationale verbraucher- und zivilrechtliche Vorschriften.

In der Praxis wird jedoch der Großteil aller Entschädigungsanträge von Fluggesellschaften bereits im ersten Schritt abgelehnt.

Häufig erhalten Passagiere kurze, standardisierte Antworten, in denen auf außergewöhnliche Umstände, Sicherheitsgründe, Entscheidungen der Flugsicherung oder die Nichtanwendbarkeit der Verordnung verwiesen wird. Viele geben nach einem solchen Schreiben auf — selbst dann, wenn die Ablehnung rechtlich nicht haltbar ist.

Dieser Artikel erklärt, warum Fluggesellschaften Entschädigungsansprüche ablehnen, welche Argumente rechtlich zulässig sind, welche regelmäßig missbraucht werden und vor allem wie eine Ablehnung rechtlich fundiert angefochten werden kann.


1. Der eigentliche Grund für die hohe Ablehnungsquote

Fluggesellschaften lehnen Entschädigungsansprüche nicht zufällig ab.

Die Ablehnungspraxis dient dazu:

  • Auszahlungen zu minimieren,

  • Passagiere von einer weiteren Verfolgung abzuhalten,

  • rechtlich schwache Anträge frühzeitig auszusortieren,

  • darauf zu setzen, dass viele Passagiere den ersten Bescheid akzeptieren.

In vielen Fällen erfolgen Entscheidungen durch automatisierte Systeme, ohne individuelle rechtliche Prüfung der tatsächlichen Ursache der Flugstörung.

Aus Sicht der Fluggesellschaften ist die Strategie „erst ablehnen, später prüfen“ wirtschaftlich effizient.


2. Die häufigsten Gründe für die Ablehnung von Flugentschädigung

2.1. „Außergewöhnliche Umstände“

Dies ist das am häufigsten genannte Ablehnungsargument.

Fluggesellschaften berufen sich dabei auf:

  • schlechte Wetterbedingungen,

  • Einschränkungen durch die Flugsicherung (ATC),

  • Überlastung von Flughäfen,

  • Sicherheitsrisiken,

  • Streiks,

  • technische Probleme, die als Sicherheitsmängel dargestellt werden.

Nach der EU-Verordnung 261/2004 entfällt die Pflicht zur Entschädigungszahlung nur dann, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass:

  1. die Störung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen war,

  2. diese außerhalb ihrer tatsächlichen Kontrolle lagen und

  3. alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden.

In der Praxis wird dieser Begriff jedoch regelmäßig überdehnt.

Nicht als außergewöhnliche Umstände gelten unter anderem:

  • normale technische Defekte,

  • Personalmangel,

  • operative Fehlplanung,

  • Verspätungen aus vorherigen Umläufen,

  • vorhersehbare und beherrschbare ATC-Beschränkungen.

Diese Grundsätze wurden wiederholt durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt.


2.2. „Die Verspätung betrug weniger als drei Stunden“

Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund ist die Behauptung, die Ankunftsverspätung habe weniger als drei Stunden betragen.

Dabei greifen Fluggesellschaften oft zu:

  • Berechnung der Landungszeit statt der Türöffnung,

  • Verwendung der planmäßigen statt der tatsächlichen Ankunftszeit,

  • selektiver oder unvollständiger Flugdaten.

Nach ständiger EU-Rechtsprechung gilt jedoch:
Die Ankunftszeit ist der Zeitpunkt, zu dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird.

Bereits wenige Minuten können über einen Anspruch auf 250 €, 400 € oder 600 € Entschädigung entscheiden.


2.3. „Die EU-Verordnung 261 ist nicht anwendbar“

Dieses Argument ist häufig teilweise korrekt, aber irreführend.

EU261 ist anwendbar, wenn:

  • der Flug von einem Flughafen in der EU / im EWR startet, oder

  • der Flug in der EU landet und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.

Was Fluggesellschaften oft verschweigen:
In vielen dieser Fälle greift dennoch das Montrealer Übereinkommen, insbesondere Artikel 19, der die Haftung bei Verspätung regelt.

Eine Ablehnung nach EU261 schließt weitere Ansprüche nicht automatisch aus.


2.4. „Der Passagier hat einen Gutschein oder eine Alternative akzeptiert“

Teilweise argumentieren Fluggesellschaften, ein Anspruch bestehe nicht mehr, weil:

  • ein Gutschein angenommen wurde,

  • der Ticketpreis erstattet wurde,

  • eine Umbuchung erfolgte,

  • Betreuungsleistungen (Hotel, Verpflegung) bereitgestellt wurden.

Diese Leistungen ersetzen die gesetzliche Ausgleichszahlung nicht, sofern der Passagier nicht ausdrücklich und rechtswirksam auf seine Ansprüche verzichtet hat.


2.5. „Der Anspruch wurde zu spät geltend gemacht“

Häufig berufen sich Fluggesellschaften auf unzutreffende Verjährungsfristen.

Tatsächlich hängt die Frist ab von:

  • nationalem Recht (bei Anwendung von EU261),

  • dem Montrealer Übereinkommen (2 Jahre),

  • allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften.

Viele angeblich „verfristete“ Ansprüche sind rechtlich weiterhin durchsetzbar.


3. Warum Ablehnungen rechtlich oft angreifbar sind

Typische Ablehnungsschreiben sind:

  • standardisiert,

  • pauschal formuliert,

  • ohne Belege,

  • ohne Erfüllung der Beweislast.

Nach EU-Recht liegt die Beweislast vollständig bei der Fluggesellschaft, nicht beim Passagier.


4. Typische Taktiken der Fluggesellschaften

  • selektive Informationsweitergabe,

  • unklare „operative Gründe“,

  • Vermischung von Sicherheit und Wartung,

  • Ignorieren einschlägiger Rechtsprechung,

  • bewusste Verzögerung der Bearbeitung.


5. Wie eine Ablehnung erfolgreich angefochten wird

5.1. Bestimmung des richtigen Rechtsrahmens

EU261, Montrealer Übereinkommen (Art. 19) oder eine kombinierte Strategie.

5.2. Juristische Analyse der Ablehnungsgründe

Jeder Ablehnungsgrund erfordert eine spezifische Gegenargumentation.

5.3. Verlangen nach Beweisen

Behauptungen ohne Dokumentation sind rechtlich unzureichend.

5.4. Strategische Eskalation

ADR-Verfahren, Aufsichtsbehörden, Gerichtsverfahren oder Vergleich.


Entschädigung prüfen

Wenn Ihr Flug verspätet war, annulliert wurde oder anderweitig gestört war — lassen Sie Ihren Anspruch von Profis prüfen.


6. Warum eigene Versuche nach einer Ablehnung oft scheitern

Passagiere stoßen häufig auf:

  • wiederholte Standardablehnungen,

  • ausbleibende Antworten,

  • komplexe Zuständigkeitsfragen,

  • hohe Beweisanforderungen.

Fluggesellschaften erkennen schnell Anträge ohne rechtliche Begleitung.


7. Bedeutung des Montrealer Übereinkommens, wenn EU261 nicht greift

Artikel 19 ermöglicht den Ersatz konkreter, nachgewiesener Schäden, etwa:

  • Hotel- und Unterbringungskosten,

  • zusätzliche Transportkosten,

  • Einkommensverluste,

  • verpasste Anschlussverbindungen.


8. Fälle, in denen Ablehnungen häufig aufgehoben werden

  • falsch deklarierte technische Probleme,

  • Probleme mit Crew-Rotationen,

  • Flughafenüberlastung,

  • Kettenverspätungen,

  • operative Fehlentscheidungen.


9. Warum Fluggesellschaften nach juristischem Druck zahlen

Sobald eine Fluggesellschaft mit:

  • klarer rechtlicher Argumentation,

  • belegten Tatsachen,

  • dem Risiko gerichtlicher Schritte

konfrontiert wird, wandelt sich eine anfängliche Ablehnung häufig in eine Auszahlung.


10. Fazit: Eine Ablehnung ist nicht das Ende

Eine Ablehnung durch die Fluggesellschaft stellt keine endgültige Entscheidung dar.

Mit dem richtigen rechtlichen Ansatz lassen sich berechtigte Ansprüche effektiv durchsetzen.

Flugentschädigung und Ansprüche

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