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Änderungen in der EU-Gesetzgebung über Flugentschädigungen: Was wir bis jetzt wissen. Juni 2025
Aktueller Stand Juni 2025
Diese Änderungen sind noch nicht rechtsverbindlich. Die EU-Minister haben sich zwar auf die Vorschläge geeinigt, aber sie müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU formell genehmigt werden, bevor sie Gesetz werden.
Vorerst bleibt die EU-Verordnung Nr. 261/2004 in Kraft, das heißt:
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Fluggäste können bei einer Verspätung von 3 Stunden zwischen 250 und 600 € geltend machen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.
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Bei Verspätungen von 2 bis 4 Stunden, je nach Flugstrecke, werden Unterstützungsleistungen (Essen, Getränke, Unterkunft) gewährt.
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Die Entschädigung gilt für Flugannullierungen , die weniger als 14 Tage vor dem Abflug mitgeteilt werden.